Listly by Normann Sötje
In Deutschland gibt es in Zoos und Tierparks oftmals eine Einschränkung bei selbst aufgenommen Fotos. Darf man diese auf Websites, bei Facebook und Co öffentlich teilen?
In dieser Liste sind die Zoos und Tierparks aufgelistet mit den entsprechenden Infos aus dessen Website. Keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Auf diese Liste kann sich rechtlich nicht berufen werden. Sie ist lediglich ein Anhaltspunkt.
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In der Hausordnung unter Punkt 7 ist hierzu folgendes zu finden:
Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art dürfen nur zu privaten (Souvenir-) Zwecken erfolgen. Jegliche Verwertung für gewerbliche, kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke – auch auf privaten Homepages – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Hagenbeck. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Genehmigung ist verboten. Im Tropen-Aquarium ist das Fotografieren nur ohne Blitz erlaubt.
Der Zoo Berlin erlaubt die Verwendung von Fotos zu nicht kommerziellen Zwecken nur mit dem Vermerk: Zoo/Berlin
Dazu gibt es unter http://www.zoo-berlin.de/de/presse/filmen-fotografieren-im-zoo-berlin weitere** sehr wichtige Informationen**
Der Zoo Berlin bietet Medienvertretern eine Auswahl aktueller Informationen sowie Fotos zum Download. Diese können unter Angabe des Copyrights „Tierpark Berlin" ausschließlich für redaktionelle Zwecke kostenfrei genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist ausgeschlossen. Wenn Sie weitere Fragen oder eine individuelle Anfrage mit Interviewwunsch haben, wenden Sie sich bitte an die Presseabteilung.
Der Tierpark Berlin erlaubt die Veröffentlichung zu nicht kommerziellen Zwecken nur mit Verweis: Tierpark Berlin
Weitere wichtige Infos unter: http://www.tierpark-berlin.de/de/presse/filmen-fotografieren-im-tierpark-berlin
Der Tierpark Berlin bietet Medienvertretern eine Auswahl aktueller Informationen sowie Fotos zum Download. Diese können unter Angabe des Copyrights „Tierpark Berlin" ausschließlich für redaktionelle Zwecke kostenfrei genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist ausgeschlossen. Wenn Sie weitere Fragen oder eine individuelle Anfrage mit Interviewwunsch haben, wenden Sie sich bitte an die Presseabteilung.
Beim Kölner Zoo steht alles zum Thema Fotos und Videos in der Besucherordnung unter Punkt 5.
Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir die Verwendung der Fotos auf private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung zulässig. Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. – Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen). Sofern Sie eine solche Genehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle. Presse- und/oder Medienvertreter bitten wir, sich rechtzeitig vor einem Zoobesuch mittels eines im Internet herunterzuladenden Formblatts schriftlich bei unserem Besucherservice zu akkreditieren. Sofern keine Akkreditierung vorliegt behält sich der Zoo vor, das Fotografi eren und Filmen für Pressezwecke, TV-Berichterstattung, etc. zu untersagen und den Zutritt mit Foto und/oder Filmkameras zu verweigern. Bitte beachten Sie auch das Blitzlichtverbot in einigen Tierhäusern! Dieses beruht allein darauf, dass sich die Tiere durch Blitzlicht gestört fühlen. Für den Fall, dass die AG Zoologischer Garten Köln oder ein von dieser Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt dieser mit dem Kauf einer Eintrittskarte und dem Betreten des Zoogeländes in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit des Kölner Zoos ein.
In der Wilhlema ist das Teilen von Fotos soweit erlaubt mit Kennzeichnung. Genaueres dazu unter: http://www.wilhelma.de/fileadmin/pdf/Angebote/2014/Fotografieren_in_der_Wilhelma_INFO_2014.pdf
1) Fotografieren/Filmen für private Zwecke
Das Fotografieren/Filmen in der Wilhelma für private Zwecke ist ohne Einschränkungen erlaubt und sogar erwünscht. Auch dürfen die Filme oder Fotos für Bildungszwecke (Schule, Universität, studentische Projekte) genutzt sowie kleinen ausgewählten Personenkreisen (Uni-Seminare, Verein, Kirche, o.ä.) gezeigt werden, so lange damit keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.
2) Veröffentlichung von Fotos/Videos auf privaten Internetseiten
Fotos/Videos aus der Wilhelma dürfen auf privaten Internetseiten seriösen Inhalts (ohne gewalttätige oder verbotene Szenen/Botschaften) veröffentlicht werden. Ebenso erlaubt ist die Veröffentlichung bei Foto- oder Video-Communities (flickr o.ä.) ohne Verkaufsoption. Der Ort der Aufnahme ist namentlich und eindeutig zu nennen als „Wilhelma Stuttgart“.
Im Zoo Hannover dürfen laut Besucherordnung Fotos nur für das Familienarchiv gemacht werden
- Fotografieren und Filmen Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Zoobesucher Rücksicht – nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Zoo Hannover GmbH sowie der abgebildeten Personen zulässig; zusätzlich fällt in diesem Fall ein Foto-/Filmhonorar an – weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter presse@erlebnis-zoo.de. Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen). Für den Fall, dass die Zoo Hannover GmbH oder ein von dieser Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit des Erlebnis-Zoo Hannover ein.
Der Vogelpark Waldsrode beschränkt die Nutzung nur bei kommerziellen Fotos
Mehr unter: http://www.weltvogelpark.de/impressum - Sehr weit unten auf der Seite
- Fotografieren und Filmen Bitte nehmen Sie beim Filmen und Fotografieren Rücksicht auf andere Besucher. Nicht jedem Gast unseres Parks ist es recht, fotografiert zu werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Verwendung der Fotos auf private Zwecke beschränken müssen. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Damit ist jede Nutzung gemeint, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Fotos/ Filmaufnahmen des Weltvogelparks Gewinn zu erzielen.
Im Wildpark Lüneburger Heide gibt es in den AGB jediglich eine Einschränkung für kommerzielle Zwecke
- Fotografieren und Filmen Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedarf ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Im Tierpark Hellabrunn sind Fotos und Videos für private Zwecke erlaubt mit dem Verweis auf den Tierpark: Münchner Tierpark Hellabrunn
Weitere Informationen unter: http://www.hellabrunn.de/presse/filmen-und-fotografieren-in-hellabrunn/
- Veröffentlichung auf anderen Websites (inkl. Social Media): Mit Copyrightvermerk „Münchner Tierpark Hellabrunn“ können Fotos / Videos gerne auf anderen Websites veröffentlicht werden. Die Bilder dürfen keinem kommerziellen Zweck unterliegen bzw. verkauft werden. Wenn Sie Fotos, die im Tierpark Hellabrunn entstanden sind, verkaufen oder kommerziell nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Presseabteilung in Verbindung.
Auf der Website des Vogelpark Olching sind nach meiner Suche keine Angaben zum Fotografieren vorhanden
http://www.vogelpark-olching.de/
Zoo Leibzig hat in seiner Zoo-Ordnung das Verwenden von Fotos eingeschränkt für private Zwecke. Foren zum Wissensaustausch und Hobby Fotografie
Unter http://www.zoo-leipzig.de/zoo-ordnung/ - steht die genaue Ordnung, aber ob Facebook und Twitter dazugehören ist wohl Auslegung
- Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet. Das Bildmaterial darf sowohl im privaten Bereich als auch in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch und Hobby im Bereich Fotografie dienen, Verwendung finden. Ausgeschlossen sind die kommerzielle Nutzung und der Verkauf der Fotos in jeglicher Form. Dies schließt auch Datenbanken und Fotobörsen, in denen Sie Ihre Fotos kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren anbieten, ein. Die Zoo Leipzig GmbH behält sich die kommerzielle und werbliche Verwendung von Motiven aus dem Zoo selbst vor.
Tiergarten Nürnberg - Keine Hinweise bezüglich die Nutzung privater Fotos gefunden. Daher müsst ihr selber unter
http://tiergarten.nuernberg.de/fileadmin/dokumente/satzung.pdf nachschauen
Im Zoo Rostock ist das fotografieren für private Zwecke erlaubt, aber ohne Blitz
Unter http://www.zoo-rostock.de/de/besuch_termine/besucherservice/zooordnung ist die Zoo-Ordnung zu finden für genaue Informationen
Das Filmen und Fotografieren ist nur zu privaten Zwecken gestattet.
Die Verwendung von Blitzlicht beim Fotografieren der Tiere ist verboten!
Fotos und Filme dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Zoos weder gewerblich verwendet noch an Dritte zur Nutzung übertragen werden.
Im Zoo Augsburg ist das fotografieren für private Zwecke erlaubt. Auch im Internet dürfen Fotos veröffentlicht werden wenn der Zoo genannt wird
Genauere Informationen gibt es in der Besucherordnung: http://www.zoo-augsburg.de/service/besucherordnung/
Das Filmen und Fotografieren ist zu privaten Zwecken gestattet. Bitte achten Sie darauf, dass in den Tierhäusern nicht geblitzt werden darf.
Die private Nutzung von Fotos aus dem Zoo Augsburg im Internet ist zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen des Zoos verletzt werden. Wenn Sie Fotos aus dem Zoo Augsburg im Internet veröffentlichen, bitten wir darum einen Hinweis auf den Ursprung des Fotos zu geben. Die gewerbliche Nutzung und die Übertragung der Nutzung an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung des Zoos.
Im Zoo Duisburg dürfen Fotos nur für private Zwecke genutzt werden. Einer Veröffentlichung muss vom Zoo zugestimmt werden.
Die Zoo-Ordnung gibt es unter: http://www.zoo-duisburg.de/besucherinfo/zoo-ordnung.html
Fotografieren
Das Fotografieren oder Filmen im Zoo ist nur zu privaten Zwecken gestattet. Für eine Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung der Aufnahmen ist eine schriftliche Zustimmung des Zoo Duisburg erforderlich.
Im Zoo Wuppertal dürfen Fotos für private Zwecke erstellt werden und auch unter bestimmten Bedingungen im Internet veröffentlicht werden. Siehe unten.
Unter : http://www.zoo-wuppertal.de/zoo-wuppertal/besucherservice.html - ganz unten findet ihr den Passus
Fotografieren im Zoo
Fotos, die im Zoo Wuppertal entstanden sind, dürfen für private Zwecke selbstverständlich genutzt werden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf privaten Homepages oder in nicht-kommerziellen Fotoforen. Wenn Sie Fotos aus dem Zoo Wuppertal im Internet veröffentlichen, dann sind diese Bilder mit 72 dpi und einer möglichst geringen Seitenlänge einzustellen, so dass eine unerlaubte Verwendung durch Dritte ausgeschlossen ist.
Für jede kommerzielle Verwendung von Fotos aus unserem Zoo ist die Genehmigung des Zoologischen Gartens erforderlich. Das gilt auch für die Einstellung von Fotos als Verkaufsangebot auf Internet-Platformen. Von Ihnen hierfür vorgesehene Fotos müßten uns zunächst übermittelt und im Einzelfall von hier aus für diesen Zweck freigegeben werden. Für diese Freigabe fällt eine Gebühr an, die im Regelfall bei einem Betrag von 20,- € je Foto liegt. Die Freigabe wird erst nach Zahlung der Gebühr verbindlich und schließt ausschließlich die Darstellung auf dem beschrieben Wege, nicht jedoch die weitere Verwendung durch Dritte ein.
Im Zoo Frankfurt dürfen Fotos für private Zwecke auch in online Alben veröffentlicht werden.
Mehr Infos in der Zoo-Ordnung unter: http://www.zoo-frankfurt.de/ihr-zoo-besuch/zoo-ordnung.html
- Fotografieren und Filmen Es darf nur in den für Besucherinnen und Besucher frei zugänglichen Bereichen fotografiert werden. Die Hinweise auf individuelle Fotografierverbote in einigen Häusern sind zu beachten. Für private, nicht kommerzielle Zwecke wie Fotoalben (gedruckt oder online) dürfen Fotos und Filme in den erlaubten Bereichen gemacht werden. In manchen Bereichen (z. B. Nachttierhaus) ist das Fotografieren mit Blitz untersagt. Die Veröffentlichung von Fotos und Filmen/Filmausschnitten aus dem Zoo Frankfurt in Medien, die kommerziell vermarktet werden oder der kommerziellen Werbung von Produkten und Dienstleistungen dienen (z. B. Bücher, Broschüren, Plakate, Webseiten und DVDs), bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Zoo Frankfurt. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung kann ein Entgelt erhoben werden.
Aquarium Berlin erlaubt die Veröffentlichung von Fotos für private Zwecke auch bei Facebook und Co
Informationen unter: http://www.aquarium-berlin.de/de/besuch-planen/faq
Das dürfen Sie privat gern tun. Bei kommerzieller Nutzung bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen (presse@zoo-berlin.de). Ein besonders schönes Foto dürfen Sie uns auch gern schicken (socialmedia@zoo-berlin.de). Vielleicht wird es ja sogar auf unserer Facebookseite veröffentlicht.
Wildpark Eekholt - Fotos dürfen nur für private Zwecke erstellt werden. Über Facebook und Co habe ich nichts gefunden. Deshalb lieber noch mal selber suchen unter: http://www.wildpark-eekholt.de/besucherinformationen_faq.htm
Darf ich im Wildpark Eekholt für private Zwecke fotografieren?
Ja, für private Zwecke ist das Fotografieren gestattet.
Beim Zoo Landau in der Pfalz habe ich keine Hinweise zum fotografieren gefunden. Deshalb bitte jeder nochmal selber nachschauen.
Unter http://www.zoo-landau.de/ kommt ihr zur Website
Im Ozeanum Stralsund muss eine gebührenpflichtige Erlaubnis auch für private Fotografen erworben werden. Die Veröffentlichung auf Facebook und Websites nur mit Genehmigung der Geschäftführung
Für genauere Informationen bitte unter http://www.deutsches-meeresmuseum.de/info/agb/agb-hausordnung-ozeaneum/ nachschauen
- Fotografieren und Filmen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art sind nur nach Erwerb einer kostenpflichtigen Fotoerlaubnis zu privaten (Souvenir)Zwecken gestattet. Die Fotoerlaubnis ist auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzulegen. Jegliche Verwertung für gewerbliche, kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke - auch auf privaten Homepages - bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Geschäftsführer der OZEANEUM Stralsund GmbH. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Genehmigung ist verboten. Im Aquarium ist das Fotografieren nur ohne Blitz erlaubt.
auf der Website vom Wildpark Schwarze Berge habe ich keine Informationen zum Fotografieren gefunden. Deshalb bitte selber nochmal nachschauen unter: http://www.wildpark-schwarze-berge.de/
Auf der Website des Serengeti Parks Hodenhagen habe ich keine Einschränkungen bezüglich Fotos gefunden. Deshalb nochmal selber unter https://www.serengeti-park.de/parkordnung/ nachschauen