Listly by Andreas Prokop
Soziale Netzwerke sammeln Daten - so weit, so gut. Welche das sind und was mit ihnen geschieht, darüber gibt es Gerüchte und Halbwissen. Facebook ist gegenwärtig das meistgenutzte soziale Netzwerk, deshalb nehmen wir es als Beispiel und stellen dar, welche Daten erhoben werden und was damit passiert. Das soziale Netzwerk Facebook polarisiert.
Die Polizei und Ermittlungsbehörden haben es vorgemacht, Fahndungsaufrufe über das Internet und soziale Netzwerke (Öffentlichkeitsfahndung) sind inzwischen gang und gäbe und werden als erfolgreiches Mittel zum Zweck gefeiert. Leider beschränken sich die Online-Fahndungen nicht nur auf die Ermittlungsbehörden, sondern werden in den letzten Jahren auch zunehmend von Privatpersonen missbraucht.
Bei Urheberrechtsverletzungen innerhalb eines Unternehmens stellt sich schnell die Frage, wer in welcher Form dafür haftet. Die Szenarien sind vielfältig: Von gecrackter oder nicht lizenzierter Software auf Unternehmensrechnern, Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung von fremder Fotos ohne Einwilligung oder schlicht das Herunterladen von Spielfilmen über Filesharing-Netzwerke.
Wer eine Abmahnung erhält, soll meist auch eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Hier ist es unbedingt ratsam, vor Unterzeichnung einen Fachanwalt zu konsultieren. Ansonsten können empfindliche Vertragsstrafen drohen, wie der folgende Fall zeigt.
Newsletter & Co.: Double Opt in Verfahren muss dokumentiert werden Newsletter & Co.: Double Opt in Verfahren muss dokumentiert werden basiert auf 1 Bewertungen. Das Wettbewerbsrecht verbietet es, ohne Einwilligung Werbemails oder Newsletter zu versenden. Aber wie soll der Absänder das Einverständnis im Streitfall überhaupt beweisen?
In diesem Video befasst sich Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Medienrechtskanzlei "Wilde, Beuger & Solmecke", mit rechtlichen Problemen beim Liken, Teilen und Kommentieren von Beiträgen. Wenn Ihnen dieses Video gefallen hat: Mehr zum Thema "Recht im Social Web" lesen Sie in seinem gleichnamigen Buch, erschienen bei Galileo Press.
Wenn Sie heutzutage öffentlich Bildmaterial verwenden, denken Sie (besonders als fleißige Leser meiner Beiträge) bestimmt sofort daran, die Rechte an den verwendeten Bildern zu klären. Aber würden Sie dies auch tun, wenn Sie eine Präsentation erstellen oder fremde Präsentationsfolien einbetten oder hochladen? Das war bisher kein typischer Abmahnungsfall und viele sind darauf noch nicht sensibilisiert.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urt. v. 12.9.2013 - I ZR 208/12), dass Tell-a-Friend-Emails abmahnbaren Spam darstellen. Ich denke jedoch, dass die Richter allzusehr durch den konkreten Fall beeinflusst wurden. Daher verbleibt m.E. noch ein rechtlicher Spielraum, in dem sich Empfehlungsfunktionen wirtschaftlich sinnvoll einsetzen lassen können.
If you collect content and information directly from users, you will make it clear that you (and not Facebook) are collecting it, and you will provide notice about and obtain user consent for your use of the content and information that you collect.
Find Facebook logos, images, product names and screenshots, and other assets and learn how to use them.
In den vergangenen Wochen war viel von Urheber- und Nutzungsrecht im Kulturbereich die Rede. Die Abmahnungen der Süddeutschen und der Frankfurter Allgemeineen Zeitung gegenüber Künstlern haben für reichlich Aufregung gesorgt. Ich möchte etwas Licht ins Dunkel bringen und da ich keine Rechtsexpertin bin, habe ich mir mit Sebastian Dramburg von der Berliner Rechtsanwaltskanzel Schwenke & Dramburg - im Netz unter Spreerecht bekannt - einen Experten ins Boot geholt.
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Step for Step überprüfen: Achtung Abmahnung: Bilder und Videos auf der eigenen Website rechtssicher nutzen 24 Bewertungen, Durchschnitt 4.21 von 5 Achtung Abmahnung: Bilder und Videos auf der eigenen Website rechtssicher nutzen basiert auf 24 Bewertungen. Kaum eine Webseite im Internet kommt noch ohne die Verwendung von Bilder, Videos ode Fotos aus.
Aktuell werden viele Betreiber von Fanseiten bei Facebook wegen Impressumsfehlern abgemahnt. Darüber habe ich bereits bei Allfacebook.de berichtet: " Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern - Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten ". Nun fragen sich viele Twitter & Google+ Nutzer, ob sie auch die Impressum haben müssen, damit sie nicht abgemahnt werden.
Bedeutet kostenfrei und lizenzfrei bei Bildern das gleiche? Nein. Der Urheber/Fotograf bestimmt, unter welchen Bedingungen seine Bilder lizenziert werden können.
Die Zahl der Abmahnungen wegen unerlaubter Verwendung von Bildern, Grafiken und Fotografien hat rapide zugenommen. Vor allem Blogger sind davon betroffen und fragen sich, ob die Verwendung einzelner Bilder nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Diese Frage möchte ich beantworten, wobei es kein leichtes Unterfangen ist.
Brand Bidding: Dabei ging es um die Frage, ob man fremde Marken und Unternehmensnamen als Keywords bei Anzeigenschaltung verwenden darf. Darf zum Beispiel die eigene Anzeige erscheinen, wenn jemand den Namen eines Konkurrenten als Suchbegriff in der Suchmaschine oder bei Facebook eingibt?
Man kann fast schon die Uhr nach neuen Abmahnungen wegen Facebook-Impressen stellen. Doch diesmal ist der Fall, von dem Kollege Ferner berichtet, etwas anders gelagert. Sein Mandant ist ein Unternehmen, das ein persönliches Facebook-Profil (also keine Fanseite) ohne ein Impressum betreibt. Ich hoffe die abmahnende Seite hat die Idee nicht aus meinem Buch.
Es gibt viele Beispiele für Rechtsverstöße die beim Social Media-Marketing begangen werden können. Einige sind zum Beispiel Verstöße gegen Urheber-, Marken- und Per- sönlichkeitsrechte, üble Nachrede, Schmähungen und unlautere Wettbewerbsmaß- nahmen. Es sind jedoch nicht nur die eigenen Verstöße, für die Sie rechtlich einstehen, also haften müssen: Es gibt eine Vielzahl von Situationen, in denen Sie auch für fremde Rechtsverletzungen in Haftung genommen werden können.
Paragraph 1 des Urheberrechtsgesetzes lautet: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes." Das klingt schlicht genug. Aber was genau bedeutet dieser Satz für Autoren? Welche Texte genießen Schutz - und was folgt daraus für ihre Verfasser?
Wann haben Sie sich das letzte Mal über Einladungen zu einer für Sie irrelevanten Facebook-Seite geärgert? Wie viel Zeit vergeuden Sie Tag für Tag mit unerwünschten Eventeinladungen, mit "persönlichen" Kooperationsangeboten und mit "großartigen Synergien"? Gut getarnt auf dem Level der geschäftlichen oder freundschaftlichen Kontaktanbahnung fällt es mir zumindest schwer, den Spam vorab zu filtern und der "aha"-Effekt tritt oft erst nach dem Lesen ein.
Mehrere Blog Beiträge dazu: Wenn Sie heutzutage online Nutzer oder Mitarbeiter beobachten oder Kunden betreuen möchten, sind Grundkenntnisse im Datenschutzrecht unabdingbar. Nur so können Sie erkennen, ob die von Ihnen geplante Datenerhebung oder der Einsatz eines Social Media Monitoring Tools Risiken mit sich bringt.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das u.a. die Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungenzum Ziel hat, wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist heute in Kraft getreten. Ich habe bereits mehrfach über das Gesetz bzw. den Gesetzsvorschlag gebloggt. Das Gesetz möchte vor allem die Massenabmahnungen im Bereich des Filesharing eindämmen.
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum Angebote in Onlineanzeigen, Facebook-Postings oder Tweets selten konkrete Preise enthalten? Der Grund liegt darin, dass die Werbung mit Preisen automatisch eine Vielzahl an komplizerten Informationspflichten mit sich bringt. Wenn Sie Abmahnungen wegen derer Verletzung vermeiden wollen, sollten Sie diesen Beitrag lesen.