Schon seit 2010 ist es Dritten grundsätzlich nicht mehr erlaubt, den Personalausweis zu fotokopieren, zu scannen oder als Pfand nehmen zu wollen. Die Ausnahme gilt nur in wenigen einzelnen Fällen, wie etwa für einige Behörden, für Banken und seit dem BÜPF auch Telekommunikationsanbieter.