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Steuerberater München: Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist nicht nur für Unternehmen relevant, die überwiegend Barumsätze tätigen. Dies zeigen zahlreiche Betriebsprüfungen. Denn kommt es hier zu Beanstandungen, drohen oft erhebliche Hinzuschätzungen. Damit die Kasse in der nächsten Betriebsprüfung nicht zum Stolperstein wird, sollten die folgenden Aspekte unbedingt beher-zigt werden.
Source: https://stb-seethaler.de
Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist nicht nur für Unternehmen relevant, die überwiegend Barumsätze tätigen. Dies zeigen zahlreiche Betriebsprüfungen. Denn kommt es hier zu Beanstandungen, drohen oft erhebliche Hinzuschätzungen. Damit die Kasse in der nächsten Betriebsprüfung nicht zum Stolperstein wird, sollten die folgenden Aspekte unbedingt beher-zigt werden.
STB Steuerberater | Herzlich willkommen auf der Homepage der Steuerberatersozietät Seethaler, Ihrem kompetenten Ansprechpartner in allen steuerlichen Belangen seit 1977.
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Die Kanzlei Seethaler besteht seit nunmehr über 35 Jahren, genauer gesagt seit dem 1. April 1977. Zunächst direkt am Stachus in der Sonnenstraße gelegen, waren wir 1988 gezwungen, uns neue Büroräume für die Kanzlei zu suchen. Fündig wurden wir in München Neuhausen in der Olgastraße 15, gut zu erreichen mit der U1 Haltestelle Rotkreuzplatz oder mit dem PKW Landshuter-Allee Ecke Nymphenburger Straße. Zunächst war die Kanzlei im zweiten Stockwerk untergebracht, einige Jahre später sind wir in die deutlich größeren Räume im ersten Stock umgezogen. Wir haben die technische Entwicklung genauso vollzogen, wie die immer schneller fortschreitende Veränderung des Steuerrechts. Von der mechanischen Schreibmaschine bis zum hochmodernen Netzwerk-PC haben wir unsere technische Ausstattung immer auf dem aktuellen Stand gehalten und sind oft als Vorreiter technischer Neuerungen aufgetreten. stb-seethaler.de
usgangspunkt für die Verpflichtung zur Kassenführung ist regelmäßig die Buchführungspflicht. Ist der Steuer-pflichtige buchführungspflichtig, müs-sen die Bücher und Aufzeichnungen ins-besondere den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO (= Abgabenordnung) und §§ 238 ff. HGB (= Handelsgesetzbuch) entsprechen. Daneben sind auch Auf-zeichnungspflichten zu erfüllen, die sich aus den Einzelsteuergesetzen und den außersteuerlichen Gesetzen ergeben.
Steuerberater München :Seit 1988 finden Sie uns in München Neuhausen ganz in der Mitte des Mittleren Rings und nur in Gehminuten vom Rotkreuzplatz gefunden. ...
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STEUERBERATER MÜNCHEN NEUHAUSEN
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Leopold Und Jürgen Seethaler Steuerberater München
Für Arbeitnehmer kann es vorteilhaft sein, berufsbezogene Ausgaben oder vari-able Gehaltsbestandteile vorzuziehen oder in das nächste Jahr zu verlagern. Maß-gebend ist grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip.
Ausgangspunkt für die Verpflichtung zur Kassenführung ist regelmäßig die Buchführungspflicht. Ist der Steuer-pflichtige buchführungspflichtig, müs-sen die Bücher und Aufzeichnungen ins-besondere den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO (= Abgabenordnung) und §§ 238 ff. HGB (= Handelsgesetzbuch) entsprechen. Daneben sind auch Auf-zeichnungspflichten zu erfüllen, die sich aus den Einzelsteuergesetzen und den außersteuerlichen Gesetzen ergeben.Im Umkehrschluss sind also Steuer-pflichtige, die ihren Gewinn durch Ein-nahmen-Überschussrechnung ermit-teln, grundsätzlich nicht zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet. Beachten Sie | Eine Aufzeichnungs-pflicht kann sich aber auch für Einnah-men-Überschussrechner aus § 22 UStG (= Umsatzsteuergesetz) ergeben. Da-nach sind Einnahmen und Ausgaben ge-trennt nach Steuersätzen und steuer-freien Umsätzen aufzuzeichnen.Das Finanzgericht Hamburg (Beschluss vom 1.8.2016, Az. 2 V 115/16) hat jüngst entschieden, dass auch für Einnahmen-Überschussrechner im bargeldintensi-ven Bereich regelmäßig die Führung von Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenbuch oder einem Kassenbericht notwendig ist. Eine veränderbare Excel-Tabelle genügt diesen Anforderungen grundsätzlich nicht.Beachten Sie | Ungeachtet der vorste-henden Aspekte kann es für Einnahmen-Überschussrechner auch aus betriebs- wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, ein (ordnungsgemäßes) Kassenbuch zu führen. Dies verschafft einen schnellen Überblick über die Einnahmen und Aus-gaben und zeigt, wohin die liquiden Mit-tel geflossen sind.2. Klarstellungen des Gesetzgebers mit Wirkung ab 29.12.2016Mit dem Gesetz zum Schutz vor Mani-pulationen an digitalen Grundaufzeich-nungen (BGBl I 2016, S. 3152) wurde der Grundsatz der Einzelaufzeichnungs-pflicht nun auch gesetzlich festge-schrieben – und zwar mit Wirkung ab dem 29.12.2016. Eine Ausnahme von der Einzelaufzeich-nungspflicht besteht aus Zumutbar-keitsgründen beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung. Zudem wurde gesetzlich fixiert, dass Kasseneinnahmen und Kassenausga-ben täglich festzuhalten sind. Zuvor war geregelt, dass diese täglich festge-halten werden sollen.3. Offene LadenkasseEine bestimmte Form der Kassenfüh-rung schreiben weder der Gesetzgeber